Bahnhofstraße 29, 39439 Güsten opitz@wilutex.de

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Wilutex

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe, Lieferungen und Zahlungen der Firma Wilutex GmbH
§1

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend. Erst unsere schriftliche Bestätigung macht die Abmachung für uns rechtverbindlich. Dies gilt insbesondere für Aufträge, die Vertreter für uns entgegennehmen. Rechnungen sind schriftlichen Bestätigungen gleichzusetzen. Von unseren Lieferbedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§ 2

Die Bestellung erfolgt in unserem Shopsystem per Fax, Mail oder formlos; bei telefonischer Bestellung übernehmen wir keine Garantie auf Richtigkeit der Lieferung. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Preise verstehen sich einschließlich des derzeit gültigen Umsatzsteuersatzes. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis gesondert in Rechnung gestellt. Wir versenden grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Kosten für Versand: Päckchen, Pakete, Sperrgut, Auslandslieferungen, Schnellsendungen je nach Art, Gewicht und gültigem Tarif. Wir bemühen uns, entsprechend der Ware so kostengünstig wie möglich zu versenden. Portokosten gehen zu Lasten des Bestellers. Versandkosten - Pauschale (Inland) z.Zt. 5,-€, ab 250,-€ versandkostenfrei; Auslandspauschale 10,-€.
Versand erfolgt in handelsüblicher Weise, ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung. Die Auswahl der geeigneten Versendungsart bleibt uns vorbehalten. Aufgabe bei der Versendungsanstalt gilt als ordentliche Erfüllung, auch dann, wenn wir ausnahmsweise Frankolieferung zugestanden haben. Wir können Bestellungen in Teillieferungen ausführen und diese dann einzeln berechnen. Mehr- oder Minderlieferungen von 10% behalten wir uns vor. Können vereinbarte Lieferzeiten infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder irgendeiner Betriebsstörung in unserem Lager oder infolge Verzugs unserer Vorlieferanten nicht eingehalten werden, so sind wir berechtigt, die Lieferfrist um die Behinderungszeit zu verlängern oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir können auch vom Vertrag zurücktreten, wenn wir nach Vertragsabschluß Tatsachen erfahren, nach denen unser Zahlungsanspruch gefährdet ist. In diesem Falle können wir auch die Begleichung sämtlicher - auch der noch nicht fälligen - Rechnungen verlangen. Soweit bestellte Artikel nicht mehr oder vorübergehend nicht verfügbar sind, liefern wir in Preis und Qualität vergleichbare Artikel nach Absprache. Dem Kunde steht uns gegenüber ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung nicht zu. Zum Rücktritt ist der Kunde in allen Fällen erst dann berechtigt, wenn er zuvor zur Lieferung eine Nachfrist von 3 Wochen gesetzt hat, die er mittels eingeschriebenen Briefes auszusprechen hat.

§ 3

Wenn infolge Verschuldens des Kunden die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht uns nach unserer Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 4

Beanstandungen sind spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware an uns zu melden. Handelsübliche Abweichungen in Auswahl, Farbe, Narbung, Gewicht, Ausrüstung, Sortierung usw. gelten als unschädlich. Zu beanstandende Ware darf nur mit unserer Einwilligung zurückgesendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Sachmängel oder aus anderen Gründen gegen unsere Kaufpreisforderung aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Rücksendungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware möglich und werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmung von uns bearbeitet. Sie haben frei zu erfolgen. Ab einem Warenwert von 40,-€ werden wir Ihnen die verauslagten Portokosten erstatten. Transportschäden sind vom Kunden sofort dem Beförderer zu melden. Ohne Rückgaberecht sind: bedruckte oder beflockte Bekleidungsstücke, Sonderanfertigungen, Trikots mit Nummern nach Angabe des Kunden. Die Waren müssen unbenutzt und in Originalverpackung sein. Wir sind bestrebt, Bestellungen schnellsten auszuliefern. Auch Teillieferungen sind möglich. Lieferzeiten und Liefermöglichkeiten bleiben unverbindlich und frei ohne Nachlieferungs- und Schadensersatzpflicht wegen Verzug oder Nichterfüllung. Änderungen, die der Weiterentwicklung dienen, behalten wir uns vor.

§ 5

Porto- und Versandkostenabzüge sind nicht gestattet; ein Skontoabzug muss vorher mit uns über ein schriftliches Angebot vereinbart werden. Ausgenommen ist die Skontierung bei Einzug im Lastschriftverfahren. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von mindestens 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht. Der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens ist zu erhöhen, wenn ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Wechsel, die nur nach Vereinbarung hereingenommen werden, sowie Schecks gelten als Zahlung erst mit dem Tage ihrer Einlösung; alle Spesen trägt der Käufer. Im Falle eines Protestes oder überhaupt des Nichteinhaltens der Zahlungsbedingungen steht uns das Recht zu, ohne weitere Zahlungsaufforderung vom Vertrag zurückzutreten; im übrigen werden automatisch alle, auch aus anderen Geschäften offenstehende Forderungen, sofort fällig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten, zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu weiteren Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag nicht verpflichtet.

§ 6

Die gelieferte Ware bleibt bis zur ordentlichen Erfüllung aller uns gegenüber dem Kunden - auch aus anderen Geschäften - zustehenden Forderungen unser Eigentum. Solange der Käufer sich nicht mit einer Zahlung im Verzug befindet, darf die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußert werden. Der Erlös aus diesen Verkäufen fällt durch vorweggenommene Einigung in unser Eigentum und ist vom Käufer für uns gesondert zu verwahren. Die aus der Weiterveräußerung unserer Waren entstehenden Forderungen des Käufers gelten mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung als zur Sicherheit an uns abgetreten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Waren oder Abtretung unserer Forderungen an Dritte ist unzulässig. Bei einer Vollstreckung in diese Gegenstände und Forderung muß der Käufer uns unverzüglich Anzeige machen; versäumt er dies, so macht er sich schadensersatzpflichtig.

§ 7

Irrtümer durch Druckfehler sind vorbehalten.

 § 8

Als Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsbeziehungen wird Güsten vereinbart. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das Amtsgericht Bernburg. Für alle Verpflichtungen aus den Lieferverträgen gilt deutsches Recht.

Rechtliches

Kontakt

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